Teilnahme- und Durchführungsbedingungen für Fernsehgewinnspiele

§ 1 Fernsehgewinnspiele

Die Fernsehgewinnspiele werden von der SevenSenses GmbH in Zusammenarbeit mit der SevenOne Media GmbH (SevenOne Media) und/oder der 9Live Fernsehen GmbH (9Live) sowie in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt. Die SevenOne Media und/oder 9Live vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Weder die SevenSenses GmbH noch die SevenOne Media und/oder 9Live werden hierdurch zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie sind im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

§ 2 Teilnahme

Für die Teilnahme an Gewinnspielen in Call-in-Sendungen beachten Sie bitte die Teilnahmebedingungen für Call-in-Sendungen, welche für die Teilnahme an derartigen Gewinnspielen/Sendungen ausschließlich gelten.

(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.

(2) Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon, SMS, Postkarte und/oder online. Per Telefon und/oder SMS ist die Teilnahme nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich, es sei denn, bei dem jeweiligen Gewinnspiel sind gesonderte Telefon- und/oder Kurzwahlnummern für eine Teilnahme aus dem Ausland angegeben.
(a) Die Teilnahme per Telefon und Tarifierung des Anrufs erfolgt, sobald der Anrufer nach Wahl der jeweiligen Telefonnummer für das Gewinnspiel eine automatische Bandansage hört. Soweit er durch den Zufallsgenerator ausgewählt wird, kann er auf dem Anrufbeantworter seine Antwort unter Angabe seines Namens, seiner Adresse und Rufnummer hinterlassen. Bei der Gewinnerermittlung können nur die Anrufe berücksichtigt werden, bei denen alle Angaben vollständig und deutlich zu verstehen sind.
(b) Per SMS nimmt der Mitspieler teil, wenn er eine SMS mit seiner Antwort an die angegebene Kurzwahlnummer sendet und diese bestimmungsgemäß zugeht.
(c) Die Teilnahme an Gewinnspielen per Postkarte erfolgt durch Einsenden einer Postkarte mit Antwort, Name und Adresse des Mitspielers an die angegebene Adresse.
(d) Erfolgt die Teilnahme online, hat der Mitspieler, um teilzunehmen, seine Antwort und die online-geforderten Angaben zu machen und diese an die angegebene Email-Adresse oder mittels des Buttons „Senden“ abzusenden. Der Eingang der Antwort und der geforderten Angaben hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen.

(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich.

(4) Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4).

(5) Jeder Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG kostet EUR 0,50. Anrufe aus anderen Netzen, insbesondere Mobilfunknetzen, können andere Preise haben, die beim jeweiligen Netzbetreiber erfragt werden können.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter der ProSiebenSat.1 Media AG, der jeweils für die Sendungsherstellung verantwortlichen Produktionsfirmen, der beteiligten Provider, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die SevenSenses GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht.

(5) Die SevenSenses GmbH behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Zuschauern erforderlich erscheint.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, es sei denn, Mehrfachgewinne sind ausdrücklich zulässig.

(2) Der Gewinner wird von der SevenSenses GmbH oder dem Kooperationspartner in der Regel innerhalb von 9 Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung und der Gewinner kann zudem auf der Sat1Comedy-Website, und/oder der Website des Kooperationspartners namentlich veröffentlicht werden. Die öffentliche Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden. Die SevenSenses GmbH ist berechtigt, dem Kooperationspartner des jeweiligen Gewinnspiels die Daten des Gewinners zu übermitteln, um so die Gewinnabwicklung zu ermöglichen.

Falls die SevenSenses GmbH nur die Email-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per Email benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht binnen vier Wochen oder innerhalb einer eventuell im Einzelfall kürzer bemessenen Frist nach Versenden der Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner per Los ermittelt. Für die Richtigkeit der angegebenen Postadresse/Telefonnummer ist der Teilnehmer verantwortlich.

Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz- und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (5) und (7)).

(3) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

(4) Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz) und Gewinngutscheine werden direkt vom Preissponsor oder von einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 9 Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels im Fernsehen. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann vom jeweiligen Preissponsor jederzeit verlängert werden.

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.

Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner muss zusätzlich zu seiner Adresse eine Alternativadresse in seiner unmittelbaren Umgebung angeben. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass bei seiner Abwesenheit der Gewinn an diese Alternativadresse geliefert wird. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Alternativadresse eine zur Gegennahme des Gewinns bereite Person an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

(5) Kfz-Gewinne werden nicht ausgeliefert. Die Überführung des Kraftfahrzeuges hat der Gewinner in Absprache mit dem jeweiligen Kooperationspartner auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzuneh-men. Der Kfz-Gewinn verfällt ohne Anspruch auf einen Ersatzgewinn, wenn der Gewinner das Kfz nicht innerhalb der mit dem Kooperationspartner vereinbarten Frist abholt.

Folgekosten für Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen etc. trägt ausschließlich der Gewinner.

Dies gilt ebenfalls für Motorräder und vergleichbare Preise.

(6) Geldgewinne werden in der Regel innerhalb einer Frist von 9 Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels auf das Bankkonto des Gewinners überwiesen.
Zu diesem Zwecke hat der Gewinner – auf Anforderung – seine Bankverbindung anzugeben. Die angegebene Bankverbindung kann zum Zwecke der Überweisung des Geldgewinns an den jeweiligen Kooperationspartner weitergeleitet werden.

Es bleibt jedoch vorbehalten, den Geldgewinn per Verrechnungsscheck an die vom Gewinner angegebene Postadresse zu übersenden.

(7) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Kooperationspartner bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Kooperationspartner bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.

Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Durchführung der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.

An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) hat der Gewinner, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde, selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Kosten, welche auf der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

Die Reise muss grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der ersten Gewinnmitteilung durchgeführt werden. Einvernehmliche Verlängerungen dieser Frist können zwischen dem Kooperationspartner und dem Gewinner vereinbart werden. Ansonsten besteht nach Ablauf eines Jahres kein Anspruch mehr auf den Gewinn.

(8) Gewinne werden in keinem Fall bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein des Kooperationspartners in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Der Gutschein muss auf einmal eingelöst werden. Auch Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.

(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Gewinner muss offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Gewinns beim Preissponsor rügen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Fristversäumung bestehen keine Gewährleistungsansprüche mehr für offensichtliche Mängel.

(2) SevenOne Media, 9Live und die SevenSenses GmbH haften nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Kooperationspartner gestifteten Preise und/ oder für die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung.

(3) SevenOne Media, 9Live und SevenSenses GmbH haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von SevenOne Media, 9Live und/oder der SevenSenses GmbH (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Unberührt bleiben Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(4) Der Kooperationspartner bzw. Preissponsor haftet nur für solche Schäden, welche er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen aufgrund der Verletzung von Kardinalspflichten oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht hat. Hiervon bleibt ausdrücklich die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unberührt.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die SevenSenses GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die SevenSenses GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann die SevenSenses GmbH von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

§ 7 Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten
Personenangaben für die Dauer des Gewinnspiels und dessen Abwicklung von der SevenSenses GmbH oder einem von der SevenSenses GmbH beauftragten Dritten gespeichert werden dürfen. Ebenfalls ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten an den jeweiligen Kooperationspartner des Gewinnspiels zur Gewinnabwicklung übermittelt werden dürfen und dieser sie ebenfalls zur Gewinnabwicklung speichern darf.

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per schriftlichen Widerruf gegenüber der SevenSenses GmbH die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben.

§ 8 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.

(4) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen von der SevenSenses GmbH jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.



Stand: 01.02.2007

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